OFT GESTELLTE FRAGEN:
Was kostet die Übersetzung?
Was die Übersetzung kostet, können wir erst nach Bewertung des Textes informieren. Senden Sie uns den Text per E-Mail, Fax zu oder benutzen Sie für diesen Zweck das rechts befindliche Anfrageformular.
Geben Sie unbedingt an:
* Aus welcher in welche Sprache die Übersetzung erfolgen soll.
* Wann Sie die Übersetzung brauchen.
* Kontaktdaten.
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Was kostet die Übersetzung einer Internetseite? Adresse der Seite...
Senden Sie uns den Text der Internetseite in Word oder sonstiger Textdatei zu und wir erstellen Ihnen ein Angebot mit Preis und Fertigungstermin.
Wir können auch den Text aus der von Ihnen angegebenen Seite auswählen und den Preis berechnen, aber dafür verlangen wir einen Zuschlag von 12 EUR/Std.
Wir können auch den Text aus der von Ihnen angegebenen Seite auswählen und den Preis berechnen, aber dafür verlangen wir einen Zuschlag von 12 EUR/Std.
Machen Sie auch eilige Übersetzungen?
Ja.
Als eilige Übersetzung gilt eine Übersetzung von mehr als 3 Seiten am Tag oder 1 Seite in 2 Stunden. Zu den eiligen Übersetzungen gehören Übersetzungen mit notarieller Beglaugigung an demselben Tag. Für eilige Übersetzungen wird Zuschlag in Höhe von 50–100 Proc. gerechnet.
Als eilige Übersetzung gilt eine Übersetzung von mehr als 3 Seiten am Tag oder 1 Seite in 2 Stunden. Zu den eiligen Übersetzungen gehören Übersetzungen mit notarieller Beglaugigung an demselben Tag. Für eilige Übersetzungen wird Zuschlag in Höhe von 50–100 Proc. gerechnet.
Kann man bei Ihnen die Übersetzung per E-Mail bestellen?
Ja.
* Nach Erhaltung Ihres Textes bieten wir den Preis sowie Fertigungstermin an und schreiben eine Rechnung für Vorauszahlung aus.
* Nach Erhaltung der Zahlung wird die Übersetzung angefangen.
* Die Übersetzung und Rechnung – Faktur übersenden wir Ihnen per E-Mail.
* Nach Erhaltung Ihres Textes bieten wir den Preis sowie Fertigungstermin an und schreiben eine Rechnung für Vorauszahlung aus.
* Nach Erhaltung der Zahlung wird die Übersetzung angefangen.
* Die Übersetzung und Rechnung – Faktur übersenden wir Ihnen per E-Mail.
Können Sie ausländische Unterlagen notariell beglaubigen?
Ja.
Um ausländische Unterlagen (oder ihre Kopien) notariell zu beglaubigen, müssen sie:
* Durch Unterschrift und Siegel bestätigt sein.
* Bestätigt von dem Außenministerium oder anderer autorisierter Institution dieses Landes, in dem die Urkunde ausgestellt wurde, sein, d.h. die Unterlage muss mit einer Apostille versehen sein.
Enthält die Unterlage etwas von den erwähnten Forderungen nicht, so beglaubigt der Notar die Unterlage nicht.
Um ausländische Unterlagen (oder ihre Kopien) notariell zu beglaubigen, müssen sie:
* Durch Unterschrift und Siegel bestätigt sein.
* Bestätigt von dem Außenministerium oder anderer autorisierter Institution dieses Landes, in dem die Urkunde ausgestellt wurde, sein, d.h. die Unterlage muss mit einer Apostille versehen sein.
Enthält die Unterlage etwas von den erwähnten Forderungen nicht, so beglaubigt der Notar die Unterlage nicht.
Ich habe eine eigene Übersetzung. Können Sie diese mit Ihrem Siegel versehen?
Nein.
Wir legen Wert auf unseren Namen, kümmern uns ständig um Werbung , daher können wir Ihre Übersetzung ohne Prüfung der Qualität deren nicht versiegeln. Sehen Sie in Korrektur.
Wir legen Wert auf unseren Namen, kümmern uns ständig um Werbung , daher können wir Ihre Übersetzung ohne Prüfung der Qualität deren nicht versiegeln. Sehen Sie in Korrektur.
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